Viele Eltern möchten ihren Kindern auch nach dem Tod eine Absicherung bieten. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, ob die Vermögensgegenstände mittels einer Schenkung schon vor dem Tod an die Kinder veräußert oder diese durch das Testament geregelt werden sollten.
Finanzexperten raten heutzutage in den meisten Fällen dazu, die Vermögenswerte durch das Testament zu regeln. Dadurch ist der Lebensabend für die Elternteile gesichert. Falls es doch einmal zu überraschend hohen Ausgaben kommt, wie zum Beispiel durch eine Operation oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim, so können die Vermögenswerte noch selbst in Anspruch genommen werden.
Auch für die Hinterbliebenen bietet dies große Sicherheit. Da das Erbschaftsrecht in den letzten Jahren oftmals reformiert wurde, bietet eine Erbschaft heutzutage mehr Sicherheit als noch vor 5 Jahren. Dies liegt vor allem an der Anhebung der Freibeträge auf das Erbschaftsvermögen. Demzufolge muss erst ab einem Wert von über 400.000 "¬ eine Erbschaftssteuer abgeführt werden. So werden die Erben entlastet.
Vor der Reformation der Freibeträge auf die Erbmasse machten Schenkungen durchaus mehr Sinn. Die Zahlung der Erbschaftssteuern wurde im Vorfeld umgangen, indem Eltern ihre Immobilien und weitere Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an die Kinder verschenkt haben. Heutzutage sind Schenkungen an die Kinder hauptsächlich dann vorteilhaft, wenn große Vermögenswerte, d.h. Vermögenswerte über 400.000 "¬, weitergegeben werden sollen.