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Hinterbliebenenrente

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente soll beim Tod eines Familienangehörigen den entstehenden Unterhaltsverlust zum Teil ausgleichen. Träger ist die gesetzliche Rentenversicherung. Drei verschiedene Arten der Hinterbliebenenrente gibt es in Deutschland: Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente, die Halb- oder Vollwaisenrente und die Erziehungsrente. Dabei handelt es sich um abgeleitete Rentenansprüche, die aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt werden. Ausnahme ist dabei die Erziehungsrente, die aus der Versicherung des Überlebenden kommt.

Witwen- oder Witwerrente

Beim Tod eines Ehepartners kann Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente entstehen. Sie soll der Unterstützung des Hinterbliebenen dienen und den verlorenen Unterhalt teilweise ersetzen. Die Hinterbliebenenrente ist also vor allem ein Schutz vor Bedürftigkeit und Armut. Seit 2002 können Ehepaare an Stelle der Hinterbliebenenrente auch das Rentensplitting wählen. Die Zahlung einer Hinterbliebenenrente ist auch bei eingetragenen Lebenspartnern möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Waisenrente und Halbwaisenrente

Halb- oder Vollwaisenrente kann bei Tod des Rentenberechtigten an dessen Kinder gezahlt werden. Dies umfasst sowohl leibliche und adoptierte Kinder sowie Stief- und Pflegekinder. Diese Art der Hinterbliebenenrente kann bis zur Volljährigkeit ausgezahlt werden sowie – unter bestimmten Umständen – darüber hinaus, zum Beispiel bei Ausbildung oder Studium.

Erziehungsrente

Verstirbt nach einer Scheidung der frühere Ehepartner, kann Anspruch auf eine Erziehungsrente entstehen. Wichtigste Bedingung ist die Erziehung des eigenen, minderjährigen Kindes. Anders als die Witwen- und Waisenrente wird die Erziehungsrente aus Versicherungsleistungen des Überlebenden gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Hinterbliebenenrente bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen. Alle detaillierten Infos zur Hinterbliebenenrente finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hier nützliche Hinweise zur Risikolebensversicherung erhalten.

- Inhalt und Nutzen der Sterbeurkunde näher erläutert.

- Wissenswerte Informationen zum Thema Vermächtnis.