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Tod

Als Sterben wird der Übergang vom Leben zum Tod bezeichnet. Der Tod bedeutet das Ende des Lebens. Medizinisch gesehen bedeutet der Tod das Ausbleiben der wesentlichen Organfunktionen. Diese betreffen das Herz-Kreislauf-System und das zentrale Nervensystem, also das Gehirn. In Deutschland sind Erkrankungen die häufigste Todesursache. Die chronische Mangeldurchblutung des Herzens steht an erster Stelle. Tritt ein Todesfall ein, sind die Hinterbliebenen gesetzlich dazu verpflichtet die Bestattung zu organisieren. Können keine Angehörigen ausfindig gemacht werden, übernimmt der Staat die Bestattungskosten.

Feststellung des Todes

Der Tod eines Menschen muss von einem Arzt durch eine sogenannte Leichenschau bestätigt werden. Daher wird bei einem Sterbefall zunächst der Hausarzt oder ein Notarzt verständigt, wenn der Hausarzt nicht verfügbar ist. Der Arzt untersucht während der Leichenschau den Körper auf Anzeichen des eingetretenen Todes. Ist das Versterben eindeutig festgestellt worden, so stellt der Arzt den Totenschein aus. Dieser wird für die Organisation der Beerdigung benötigt.

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Sonderregelung bei der Feuerbestattung

Während bei der Erdbestattung eine Leichenschau ausreicht ist bei der Feuerbestattung eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Bei der Feuerbestattung findet eine Einäscherung des Leichams statt. Im Nachhinein können keine Identifizierungen oder Untersuchungen mehr durchgeführt werden. Die Kosten für die zweite Leichenschau sind von den Hinterbliebenen bzw. von der für die Bestattung verantwortlichen Person zu tragen. Bei einer Beerdigung ist eine nachträgliche Exhumierung, beispielsweise bei Zweifeln über die Todesursache, durchführbar.

Maßnahmen im Todesfall

Ist ein Todesfall eingetreten, haben die Angehörigen in der Regel 24 bis 36 Stunden Zeit, um die Bestattung zu organisieren. Die Zeitspanne variiert von Bundesland zu Bundesland. Der Grund dafür liegt in der Gesetzgebung. Die Bestattungsgesetze unterliegen den Landesregierungen und sind nicht bundesweit geregelt. Im Todesfall ist ein Arzt zu rufen, der den Tod feststellt. Im Anschluss sollte ein Bestattungsinstitut beauftragt werden, das die Überführung des Leichnams und die Organisation der Bestattung vornimmt. Zudem helfen die meisten Bestattungshäuser bei der Erledigung der Formalitäten, wie etwa der Beantragung der Sterbeurkunde. Diese muss spätestens einen Werktag nach Kenntnis des Trauerfalls beim verantwortlichen Standesamt beantragt werden.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Informationen zu den Regelungen der Erbfolge.

- Hier Auswahl von Trauertexten und Trauersprüchen erhalten.

- Übersicht über die ersten Maßnahmen im Todesfall.

Bildquelle: © Monika Frischknecht / pixelio.de