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Sterbeurkunde

Nach dem Tod eines Angehörigen haben nahe Verwandten einige organisatorische und bürokratische Pflichten zu erledigen. So müssen beispielsweise Renten abgemeldet werden, aber auch Kündigungen, etwa des Mietvertrags der Wohnung oder bei der Krankenkasse des Verstorbenen, vorgenommen werden. In vielen dieser Fälle wird ein Dokument benötigt, das den Tod des Vertragspartners zweifelsfrei bestätigt. Dies kann mit einer notariellen Sterbeurkunde zum Ausdruck gebracht werden. Für viele bürokratischen Pflichten wird die Sterbeurkunde im Original benötigt. Daher ist es oft ratsam, mehrere Exemplare ausstellen zu lassen.

Inhalt der Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt. Wichtige Daten des Verstorbenen werden in der Sterbeurkunde festgehalten, damit der Verstorbene auch nachträglich identifiziert und zugeordnet werden kann. Zu diesen Daten gehören der Name und das Geburtsdatum des Verstorbenen sowie der letzte Wohnsitz und der Familienstand zum Zeitpunkt des Todes. Zudem werden auch, wie bereits zuvor im Totenschein dokumentiert, Sterbeort und Sterbezeitpunkt eingetragen. Zuständig ist in jedem Fall das Standesamt, bei dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

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Nutzen der Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist besonders wichtig, wenn es um Ansprüche aus dem Besitz des Verstorbenen geht. Dazu zählen beispielsweise die Auszahlung von Versicherungsleistungen, etwa einer Lebensversicherung, oder die Erteilung eines Erbscheins vom Nachlassgericht, der die Durchführung verschiedener Rechtsgeschäfte bezüglich der Gegenstände aus dem Nachlass des Verstorbenen ermöglicht. In den beschriebenen Fällen wird meist ein Original der Sterbeurkunde benötigt. Für weitere Abmeldungen von Verträgen, etwa Telefon- oder Handyverträgen, reichen in der Regel Kopien der Sterbeurkunde aus. Es empfiehlt sich mindestens drei Sterbeurkunden im Original ausstellen zu lassen.

Kosten der Sterbeurkunden

Die Gebühren der Sterbeurkunde richten sich in erster Linie danach, ob es sich um eine nationale oder eine internationale Sterbeurkunde handelt. Internationale Sterbeurkunden erfordern in der Regel eine Übersetzung, daher sind diese etwas teurer als nationale Sterbeurkunden. Die Gebühr für die Sterbeurkunden legt jede Kommune selbständig fest. Nationale Sterbeurkunden kosten in der Regel zehn Euro für die Erstellung einer Urkunde. Jede weitere Urkunde kostet circa fünf Euro. Einige Kommunen erheben für die Ausstellung von nationalen Sterbeurkunden zur Abmeldung bei der Kranken- und Rentenversicherung gar keine Gebühren.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hier mehr zum Thema Grab erfahren.

- Regelungen zum Testament.

- Nützliches zu Todesanzeigen.