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Bestattungsverfügung

Viele Menschen kümmern sich vor ihrem Tod nicht darum, was mit ihren sterblichen Überresten nach dem Tod geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Beerdigung zu organisieren, da sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust und durch die anstehenden Kosten, können die Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen berücksichtigt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann helfen, dieser Situation vorzubeugen.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Mit einer Bestattungsverfügung dokumentiert eine Person bindend, was nach ihrem Tod mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Die Verfügung umfasst unter anderem die gewünschte Bestattungsart und den Ort der Beisetzung.

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Vorteile einer Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung zu verfassen bietet einige Vorteile:

  • Der eigene Willen wird eindeutig und bindend festgehalten
  • Die Angehörigen werden im Todesfall entlastet
  • Streit über möglichen Willen des Verstorbenen wird vorgebeugt
  • Thema Bestattung und Tod wird akiv angegangen

Tipp: Neben der inhaltlichen Vorsorge durch eine Bestattungsverfügung kann durch eine Sterbegeldversicherung auch finanziell vorgesorgt werden.

Inhalt der Bestattungsverfügung

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten und dargelegt, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Die Verfügung wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Da die Testamentseröffnung im Allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Eintreten des Todesfalls erfolgt, sollte die Bestattungsverfügung nicht Bestandteil des Testaments sein. Zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung ist die Bestattung gewöhnlich bereits erfolgt.

Gute Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Bestattungsverfügung

Nach dem Ausfüllen der Bestattungsverfügung sollte sie an einem für die Angehörigen sicher auffindbaren Ort hinterlegt werden. Ebenfalls können die Bestattungsverfügungen auch an vertrauenswürdige Personen abgegeben werden, die vermutlich frühzeitig vom Tode erfahren werden. Sollten keine Verwandten oder sonstige Angehörige existieren kann auch in der eigenen Wohnung ein Exemplar hinterlegt werden. Besonders bieten sich dann Orte oder Mappen an, an denen auch der Personalausweis und die Krankenkarte platziert sind. Ferner können gesonderte Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.

Entscheidungsträger ohne Bestattungsverfügung

Wenn keine Willenserklärung in Form einer Bestattungsverfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt in der Regel bei den nächsten Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen.

Form der Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keinen Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ dazu kann eine Verfügung in gedruckter Form für die Vorsorge verwendet werden, wenn die Verfügung von einem Notar oder vom Hausarzt bestätigt wird. Die Bestätigung dokumentiert, dass der in der Verfügung festgehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Am Ende der Verfügung steht die persönliche Unterschrift des Verfügenden. Ein Muster für eine Bestattungsverfügung finden Sie auf Bestattungsplanung.de zum kostenlosen Download.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Bestattungsverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Bildquelle: © photorack.net

Weitere hilfreiche Informationen:

- Bei Wunsch nach einer Feuerbestattung.

- Wissenswertes und kostenloser Download zur Betreuungsverfügung.

- Bei Wunsch nach einer Seebestattung.