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Lebensversicherung

Es ist eher die Ausnahme, dass sich Menschen schon frühzeitig mit der Vorsorge für eine Bestattung befassen. Nach dem Tod eines Menschen kommen auf die Hinterbliebenen allerdings Kosten zu, die in der Regel in kurzer Zeit beglichen werden müssen. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig um die finanzielle Vorsorge Gedanken zu machen, um Hinterbliebene bei der Durchführung einer würdigen Bestattung zu entlasten. Dies ist besonders wichtig, da sich Angehörige oft in einer schwierigen, psychisch belastenden Situation befinden und dabei häufig übereilte Entscheidung treffen.

Lebensversicherung mit festgeschriebener Laufzeit

In den meisten Fällen bietet eine Lebensversicherung Absicherung. Sie ist bei den Deutschen die statistisch beliebteste freiwillige Versicherung. Sie kann sowohl mit fester als auch ohne begrenzter Laufzeit abgeschlossen werden. Oftmals wird eine Laufzeit im Vertrag angegeben. Sollte der Tod des Versicherungsnehmers nach Ablauf dieser vertraglich festgelegten Laufzeit nicht eingetreten sein, so wird die Versicherungssumme dennoch an den Begünstigten ausgezahlt. Diese Form der Lebensversicherung wird oftmals auch als Kapitalanlage für das Alter verwendet. Zudem gibt es auch eine andere Form der Vorsorge, bei denen die Beiträge nach Ablauf der festgelegten Zeit einbehalten werden. Hierbei zahlt die Versicherung ausschließlich im Fall des Todes an die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme aus. Diese Form der Lebensversicherung wird Risikolebensversicherung genannt.

Lebensversicherung nicht gleich Erbschaft

Eine andere Form ist die Lebensversicherung im engeren Sinne: Diese zahlt nach dem Todesfall des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an den in der Versicherungspolice benannten Begünstigten aus. Eine festgeschriebene Laufzeit muss dabei nicht unbedingt vereinbart worden sein. Der Versicherte zahlt bis zu seinem Tod einen bestimmten Betrag auf ein Konto ein, dass nach dem Ableben des Versicherten dann aufgelöst und an den Begünstigten ausgezahlt wird. Zu beachten ist dabei, dass der Begünstigte nicht unbedingt zu den Erben des Verstorbenen zählen muss. Im Fall der Auszahlung gegenüber Dritten wird die Lebensversicherungssumme als Schenkung angesehen und fällt deshalb nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte kann sowohl im Testament als auch in der Lebensversicherung explizit benannt werden.

Wichtige Informationen zur Auszahlung

Wichtig ist, dass Angehörige den Tod des Versicherungsnehmers unverzüglich der Versicherungsanstalt melden. Normalerweise sollten nicht mehr als 48 Stunden vergehen. In einigen Fällen wünscht die Versicherung schon eine Meldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Todesfall, teilweise auch schriftlich. Ein Grund für diese schnelle Meldepflicht ist, dass die Versicherungsinstitute in einigen Fällen eigenständige Untersuchungen veranlassen wollen. Dabei wird oftmals die genaue Todesursache untersucht, da einige Todesumstände nicht von der Versicherungsleistung abgedeckt werden. So werden Suizide beispielsweise nur sehr selten von der Lebensversicherung getragen bzw. muss der Vertragsabschluss mindestens drei Jahre im Voraus erfolgt sein. Genaueres hierzu kann der entsprechenden Versicherungspolice entnommen werden. Sollte eine verspätete Benachrichtigung erfolgen, kann es zu Problemen bei der Auszahlung geben. In einigen Fällen kann das Versicherungsunternehmen die Auszahlung auch ganz verweigern. Die Meldefrist beginnt nach der Kenntnisnahme vom Tod des Versicherungsnehmers. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Lebensversicherung bieten sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen.

Weitere hilfreiche Informationen:

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Bildquelle: © Claudia Hautumm / pixelio.de