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Erbrecht

Nach einem Todesfall muss entschieden werden, was mit dem Besitz des Verstorbenen geschehen soll. Genaueres hierzu regelt das Erbrecht. In dem Gesetzestext wird eine generelle Erbfolge festgelegt, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Die Erbfolge bestimmt, dass immer die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben. Das deutsche Erbrecht erlaubt es jedoch, durch ein Testament selbst zu entscheiden, wer welchen Anteil des eigenen Besitzes erben soll. In einem Testament werden die Begünstigten, Erben genannt, festgehalten. Im Todesfall wird das hinterlegte Testament von einem Notar eröffnet.

Geschichte des Erbrechts

Die Geschichte des Erbrechts reicht lange zurück. Bevor die Menschheit sesshaft wurde, entschied zunächst die Sippe über das Eigentum des Verstorbenen. Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit wurde das Familienerbrecht angewendet. Das Eigentum blieb im engsten Kreis der Familie. Es ist anzunehmen, dass bei höherem sozialen Rang auch die Wahrscheinlichkeit stieg, dass der Erblasser darüber verfügen konnte, was mit seinem Eigentum nach seinem Tod geschieht. Ab dem vierten Jahrhundert wurde die römische Testierfreiheit verbreitet, die festlegte, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wer etwas erbt. Im Mittelalter wurde die Kirche bei der Erbregelung beherrschend. Es war üblich, die Kirche mit großen Zuwendungen zu bedenken. Im Gegenzug versprach die Kirche Seelenheil im Jenseits. Es entstand ein Konflikt mit dem Familienerbrecht. Mit der Abnahme des Einflusses der Kirche trat das Familienerbrecht wieder in den Vordergrund.

Regelungen innerhalb des Erbrechts

Das Erbrecht regelt die Erbrangfolge, die Ausführung des Testaments und die Belange der Erben. Die Regelungen des Erbrechts legen beispielsweise fest, welcher Form ein Testament bedarf, um rechtskräftig zu sein. Wird kein Testament verfasst, so sieht das Erbrecht eine genaue Erbfolge vor, die exakt festschreibt, welche Verwandtschaftsgrade vorrangig erbberechtigt sind und wann die Erbberechtigung ausgesetzt werden kann. Dies ist beispielsweise möglich, wenn ein Erbberechtigter Gewalt gegen den Erblasser ausgeübt hat. Im Erbrecht wird auch festgelegt, welche Rechte und Pflichten Erben haben.

Besteuerung des Erbes

Im Erbfall wird die Erbschaftssteuer erhoben. Diese ist von den Erben zu zahlen. Die Besteuerung des Erbes wurde im Deutschen Reich im Jahr 1906 einheitlich eingeführt. Die heutige Erbschaftssteuer geht auf die damaligen Erlasse zurück. Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Familiengrad. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen desto höher ist der Freibetrag. Ehegatten wird beispielsweise ein Freibetrag von 500.000,- Euro gewährt, Nichten hingegen nur 20.000,- Euro. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbrecht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de