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Überführung Urne

Unter dem Begriff Überführung versteht man den Transport eines Verstorbenen, der durch einen Bestatter vorgenommen werden muss. Diese Aufgabe können die Angehörigen nicht selbst übernehmen. Dies gilt auch bei Feuerbestattungen, bei denen die Urne zum Beisetzungsort überführt werden muss. Aus gesetzlichen Gründen wird die Urne nicht den Angehörigen übergeben. Überregionale sowie Auslandsüberführungen sind ebenfalls möglich, etwa wenn der gewünschte Beisetzungsort weit entfernt vom Sterbeort liegt. Je größer die überbrückte Entfernung bei der Überführung der Urne ist, desto höhere Kosten fallen an.

Überführungen bei Erdbestattungen

Bei Erdbestattungen übernimmt der Bestatter die Überführung vom Sterbeort, sei es die Wohnung, Krankenhaus oder Pflegeheim, zum Bestattungsunternehmen, wo der Leichnam in einen Kühlraum aufbewahrt wird. In den Räumlichkeiten des Bestatters erfolgt die hygienische Versorgung und – falls von den Angehörigen gewünscht – eine Trauerfeier. Danach wird der Verstorbene in einer zweiten Überführung zum Friedhof oder in eine Kapelle gebracht und im Anschluss beigesetzt. Die Überführungen müssen mit einem Leichenwagen vorgenommen werden, in der Regel innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes.

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Überführung einer Urne

Bei Feuerbestattungen überführt der Bestatter den Verstorbenen zum Krematorium, wo die Einäscherung vorgenommen wird. Daraufhin muss die Urne zum gewünschten Beisetzungsort gebracht werden. Dies erfolgt entweder mit dem Auto oder per Versand. Ziel dieser Überführung kann ein Friedhof, ein Friedwald oder – bei einer Seebestattung – das Schiff sein, das die Beisetzung dann auf See vornimmt. Dabei entstehen je nach Entfernung unterschiedliche Kosten. Die Überführung der Urne kann aus rechtlichen Gründen in der Regel nicht von den Angehörigen selbst übernommen werden.

Weitere Bestatterleistungen

Neben der Überführung der Urne übernimmt der Bestatter bei einem Todesfall meist noch weitere Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem die Erledigung der anfallenden Formalitäten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen. Zudem kann über den Bestatter ein Sarg, Sterbekleidung und eine Urne bezogen werden. Falls gewünscht organisiert das Bestattungsunternehmen eine Trauerfeier. Sogenannte Fremdleistungen wie Traueranzeigen, Blumenschmuck und die Kremation erbringt der Bestatter nicht selbst, können aber über diesen abgerechnet werden.

Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de

Weitere hilfreiche Informationen:

- Großes Verzeichnis von Bestattern aus München.

- Pietätvolle Sprüche für eine Trauerkarte.

- Hilfreiches zu den Preisen von Grabsteinen.

- Informationen zu Waldfriedhöfen.