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Sterbefall

Bei einem Sterbefall müssen Hinterbliebene viele Dinge erledigen, damit die Bestattung des Verstorbenen vorgenommen werden kann. Damit Angehörige nicht auf sich allein gestellt sind, bieten viele Stellen Hilfe an, die gerade in den ersten Stunden nach dem Sterbefall eine große Entlastung mit sich bringen kann. So kann etwa auf Bestattungsunternehmen zurückgegriffen werden, die mit Ihrer Erfahrung den Angehörigen beratend zur Seite stehen und auf Wunsch die Bestattung durchführen. Zum anderen bieten „mter, Versicherungen und Internetdienstleister Checklisten an, die wichtige Erledigungen aufführen.

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss von einem Arzt festgestellt werden. Nach einem Sterbefall findet eine medizinische Untersuchung, auch Leichenschau genannt, statt, bei der die mögliche Todesursache geklärt werden soll. Die Erkenntnisse der Untersuchung sowie persönliche Daten des Verstorbenen werden anschließend auf einem sogenannten Totenschein vermerkt. Die Leichenschau muss von den nächsten Verwandten veranlasst werden. Die Todesbescheinigung muss dem Standesamt vorgelegt werden. Zuständig ist dabei das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist. Die Anzeige des Sterbefalls muss in der Regel persönlich am Standesamt erfolgen. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Hospize, Pflege- und Seniorenheime, die auch auf schriftlichem Wege den Tod melden können. Die Anzeige hat spätestens am dritten Werktag nach dem Eintritt des Todes beziehungsweise nach Kenntnisnahme zu erfolgen.

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Notwendige Dokumente zur Anzeige eines Sterbefalls

Um den Sterbefall zu melden und dem Standesamt anzuzeigen, bedarf es einiger Dokumente. Zum einen wird der Totenschein benötigt, der von einem Arzt ausgefüllt wurde. Zudem müssen auch der Personalausweis beziehungsweise die Meldebescheinigung des Verstorbenen und der Person, die den Sterbefall bei dem zuständigen Standesamt meldet, vorgelegt werden. Bei einer bestehenden Ehe ist ebenso ein Nachweis der Eheschließung zu erbringen beziehungsweise ein gültiges Scheidungsurteil beizulegen. Sollte keine Ehe- oder eingetragene Lebensgemeinschaft bestanden haben, muss die Geburtsurkunde des Verstorbenen vorgelegt werden. Mit diesen Dokumenten kann dann die Sterbeurkunde beantragt werden. Die Ausstellung der Sterbeurkunde ist in vielen Fällen mit keinen Kosten verbunden. In einigen Fällen werden Verwaltungsgebühren von 5,- Euro pro Stück berechnet. Für Sterbeurkunden in anderen Sprachen kann die Gebühr bis zu 20,- Euro betragen.

Unterschiede in Begrifflichkeiten

Grundsätzlich gibt es drei Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch für den Eintritt des Todes verwendet werden. Meist werden die Begriffe Todesfall, Sterbefall und Trauerfall synonym verwendet. Allerdings können diese von einander abgegrenzt werden, wenn auch die Grenzen oftmals verschwimmen. Am ehesten lassen sich die Begriffe unterscheiden, wenn man als Grundlage die bestehende Verbindung eines Menschen zum Verstorbenen betrachtet. Bei einem Trauerfall haben Menschen eine sehr starke emotionale Bindung zum Verstorbenen. Meist wird von einem Trauerfall gesprochen, wenn ein naher Verwandter oder Freund verstirbt. Aber auch wenn ein Idol oder eine geschätzte Person des öffentlichen Lebens verstirbt, kann von einem Trauerfall gesprochen werden. Wird von einem Todesfall gesprochen ist die Verbindung zum Verstorbenen meist weniger eng, sodass die emotionale Bindung zum Verstorbenen geringer ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass keine Trauer empfunden wird. Der Begriff Sterbefall hingegen wird oft im wissenschaftlichen, juristischen, bürokratischen oder medizinischen Sprachgebrauch genutzt. Bei einem Sterbefall ist meist keine emotionale Bindung vorhanden. Oft wird der Begriff als allgemeine Bezeichnung für den Eintritt des Todes verwendet.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Der Erinnerungsdiamant einer Diamantbestattung als Erinnerungsstück.

- Nützliche Hinweise zur Beantragung und Durchführung einer Exhumierung.

- Erklärungen zu Aufgaben und Nutzen eines Nachlassverwalters.