Der Abschied vom Leben ist so individuell wie das Leben selbst. Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, haben die Hinterbliebenen die Aufgabe, die Bestattung zu organisieren – möglichst im Sinne des Verstorbenen. Doch die vielen Entscheidungen fallen oft schwer.

Stirbt ein Angehöriger, stehen viele Hinterbliebenen vor der Frage, was sich der Verstorbene für eine Bestattung gewünscht hätte. Vielleicht hat man ja zu Lebzeiten bereits darüber gesprochen, ob eher eine Erd- oder einer Feuerbestattung infrage kommt. Viele Menschen wünschen sich auch eine Seebestattung, bei der die Urne in einem feierlichen Akt dem Meer übergeben wird. Besteht der Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart, sollte dieser für den Fall des eigenen Todes niedergeschrieben oder mit den Angehörigen besprochen werden. Andernfalls muss der Entscheidung der Hinterbliebenen vertraut werden.

Bei der Planung der Bestattung gibt es Vieles zu bedenken. Bei Bestattungsplanung.de findet man hilfreiche Ratgeber, in denen die einzelnen organisatorischen Schritte gut erklärt werden. Zunächst gilt es, sich über den Rahmen der Bestattung klar zu werden: Soll es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung sein? Bei der Erdbestattung wird der Sarg nach der Trauerfeier in einem Erdgrab beigesetzt, das später mit einem Grabstein versehen und gärtnerisch gestaltet wird. Entscheidet man sich für eine Urnenbestattung, ist der Ablauf der Beisetzung in der Regel ein wenig anders, da der Verstorbene nach der Trauerfeier ins Krematorium überführt und dort verbrannt wird. Die Asche wird einige Tage später in einer Urne oder Schmuckurne beigesetzt, häufig im engsten Familienkreis.

Die Grabstätte ist ein Ort der Erinnerung an den Verstorbenen und kann individuell gestaltet und geschmückt werden, etwa mit den Lieblingspflanzen und Ziergegenständen – infrage kommen hier etwa Grabengel, Grablichter oder Gartenfiguren. Die Wahl des Grabes hängt davon ab, ob die Familie bereits eine Grabstätte besitzt. Ist dies der Fall, kann die Urne oder der Sarg häufig dort mitbestattet werden. Ob dies möglich ist, erfahren Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung. Besteht noch keine Grabstätte, sucht man ein entsprechendes Grab aus und gestaltet dieses im Rahmen der geltenden Richtlinien nach eigenen Wünschen.

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