Immer mehr Menschen in Deutschland sind im Alter ohne Angehörige. Wenn es niemanden gibt, der sich um die Bestattung kümmern kann, sorgen sich viele, wer in diesem Fall die
Bestattung organisiert und für diese aufkommen wird.
In Deutschland gibt es statistisch gesehen immer mehr Single-Haushalte. Zudem sinkt die Zahl der Geburten bei gleichzeitigem Anstieg der kinderlosen Paare. Im Alter werden dadurch immer mehr Personen ohne weitere Angehörige sein. Deshalb stellt sich vielen die Frage nach einer würdigen Bestattung. Dabei kommt die Frage auf, wer die Bestattung durchführt und wer die Kosten dieser übernimmt.
Wenn ein Mensch einsam verstirbt, übernimmt das Ordnungsamt die Kosten der Bestattung. Allein in Dortmund waren es in den letzten Jahren 263 Fälle, bei denen das Ordnungsamt die Bestattung beauftragt hat. In der Regel wird die günstigste Bestattungsart gewählt. Dies ist oft eine Feuerbestattung. Zudem erfolgt die Bestattung meist anonym. Das bedeutet, dass an der Grabstätte des Verstorbenen keine Hinweise auf dessen Daten hinterlegt sind.
Sollte es Angehörige geben, so sind diese rechtlich verpflichtet, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern. Dabei ist eine bestimmte Rangfolge festgesetzt, sofern der Verstorbene keine Verfügung hinterlassen hat, die eine bestimmte Person mit der Bestattung beauftragt. An erster Stelle wird der Ehepartner des Verstorbenen verpflichtet. Sollten keine festen Partner vorhanden sein, werden die leiblichen bzw. die adoptierten Kinder kontaktiert. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, dann werden der nächsten Verwandten mit der Bestattung beauftragt. In der Regel sind dies die Geschwister des Verstorbenen.
Sollten die verpflichteten Personen finanziell nicht in der Lage sein, die Bestattung durchzuführen, so kann beim Sozialamt eine sogenannte Sozialbestattung beantragt werden. Dabei können einige Wünsche der Hinterbliebenen erfüllt werden, so dass dabei nicht die günstigste Bestattungsart gewählt werden muss.