Oft sieht man in Fernseh- und Kinofilmen, dass Menschen die Urne mit der Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren. In Deutschland ist dies allerdings nicht möglich. Das Bestatten von Verstorbenen wird durch die geltende Friedhofspflicht geregelt.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen wünschen sich viele Menschen ein Erinnerungsstück an den Verstorbenen. Meist werden Fotos, Kleidungsstücke oder Geschenke des Verstorbenen aufbewahrt, um den Verstorbenen zu gedenken. Bei einer Feuerbestattung ist dabei die Urne mit der Asche des Verstorbenen ein gewünschtes Objekt, da dies die letzten Überreste des Toten darstellen. Die Aushändigung der Urne für die Aufbewahrung zu Hause ist allerdings in Deutschland nicht gestattet. Dies regelt die sogenannte Friedhofspflicht.

Die Friedhofspflicht besagt, dass Verstorbene auf einem Friedhofsgelände beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden nur bei Seebestattungen oder der Beisetzung der Urne im Wurzelwerk eines Baumes gestattet. Dafür muss in einigen Fällen allerdings nachgewiesen werden, dass der Verstorbene diese Bestattungsart auch zu Lebzeiten gewählt hätte. Daher empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten bestimmte Bestattungsverfügungen, etwa eine Seebestattungsverfügung, auszufüllen. Dadurch kann eine Befreiung von der Friedhofspflicht ermöglicht werden. Die Friedhofspflicht gebietet einen öffentlichen Zugang zur Grabstätte eines Verstorbenen. Dadurch existiert ein zentraler Ort der Trauer, der für jeden zugänglich ist. Sollte die Urne zu Hause aufbewahrt werden, ist dieser Zugang nicht mehr gewährleistet.

In vielen anderen Ländern wurde die Friedhofspflicht bereits abgeschafft beziehungsweise gab es diese dort niemals. Daher wird auch in Deutschland zunehmende Kritik laut. Das Verbot, die Urne mit der Asche eines Verstorben mit nach Hause zu nehmen, wird von vielen Bestattungsunternehmen, Angehörigen und Verbraucherorganisationen als Eingriff des Staates in die Privatsphäre von Hinterbliebenen gesehen.

Im benachbarten Ausland ist das Mitnehmen der Urne für zu Hause möglich. In den Niederlanden oder in Tschechien kann die Asche Angehörigen ausgehändigt werden, die die Asche zur freien Verfügung dann nach Ihren Wünschen beisetzen können. In Deutschland ist das Aufbewahren der Urne zu Hause eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Zudem muss mit einer Zwangsbeisetzung der Asche gerechnet werden. Die Kosten dafür werden an die Hinterbliebenen weitergereicht.

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