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Sterbekasse

Die Sterbekasse wird auch als Leichenkasse, Grabekasse, Begräbniskasse oder Totenlade bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Lebensversicherer, bei dem Versicherungen für die Deckung der Beerdigungskosten abgeschlossen werden können. Der Geldbetrag steht im Todesfall für die Bestattung des Versicherungsnehmers zur Verfügung. Die Versicherungssumme wird bei dessen Tod an die rechtmäßigen Erben ausgezahlt, der Betrag kann aber auch dem Verantwortlichen überlassen werden, der die Bestattung beauftragt. Ist jedoch kein Angehöriger vorhanden, so wird die Beerdigung auch von der Sterbekasse selbst ausgeführt.

Geschichte der Sterbekassen

Die Geschichte der Sterbekassen reicht zurück bis zu den Römern der Antike. Bereits diese verfügten über eine Form der Sterbegeldversicherung und durch spezielle Einrichtungen angeboten wurde. Im 18. Jahrhundert schlossen sich in Deutschland die Angehörigen verschiedener Zünfte, Gesellenvereinigungen, anderer Berufsorganisationen und ärmere städtische Nachbarschaften zu sogenannten Totenladen zusammen. In Kästen, die als Laden bezeichnet sind, wurden Barvermögen und schwarze sowie weiße Laken aufbewahrt. Die Laken waren für die Aufbahrung vorgesehen. Die Mitglieder der Totenlade waren der Ehre wegen verpflichtet, an der Beerdigung teilzunehmen. Die Länge des Trauerzuges galt als Maß für den Rang des Verstorbenen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden besonders viele Begräbniskassen. Diese waren Selbsthilfegruppen in den einzelnen Unternehmen oder arbeiteten in einem engen regionalen Umkreis.

Unterschied zwischen Sterbekasse und Lebensversicherung

Es besteht ein Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung einer Sterbekasse und dem Abschluss einer normalen Lebensversicherung. Die Sterbegeldversicherung wird, ähnlich der normalen Lebensversicherung, meist lebenslänglich abgeschlossen und im Todesfall ausgezahlt. Von einer normalen Lebensversicherung unterscheidet sie sich jedoch durch die Höhe der Versicherungssumme. Sterbegeldversicherungen werden über relativ geringe Beträge abgeschlossen. Im Regelfall sind es Summen zwischen 2.000,- und 5.000,- Euro. Normale Lebensversicherungen bieten wesentlich höhere Versicherungssummen.

Rechtliche Beurteilung der Sterbekasse

Für Sterbekassen und deren Sterbegeldversicherung gilt teilweise eine andere rechtliche Beurteilung als für normale Lebensversicherungen. Die Kassen sind in der Regel kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Diese Einstufung erfolgt aufgrund der Beschränkung auf einen örtlich, sachlich oder persönlich begrenzten Wirkungskreis. Begräbniskassen bieten in der Regel nur Sterbgeldversicherungen an und beschränken sich oftmals auf einen bestimmten Personenkreis oder bestimmte Regionen. Genaueres regelt Paragraph 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sterbekasse bieten sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hier über Nutzen und Regelungen zum Erbschein informieren.

- Nützliche Hinweise zur Kosten einer Seebestattung.

- Informationen zu Abmeldung und Kündigungen.

Bildquelle: © Wilhelmine Wulff / pixelio.de