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Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung hält für den Fall einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit die eigenen Behandlungswünsche rechtlich bindend fest. Der Wille des Verfassers in einer bestimmten Situation muss durch die Verfügung sicher erkennbar und schriftlich dokumentiert sein. Eine Patientenverfügung sollte daher möglichst konkrete Anweisungen beinhalten. Das Dokument bedeutet eine große Entlastung für Betreuer und „rzte: Der Verfasser übernimmt selber Verantwortung für die Folgen der gewünschten Behandlungsmaßnahmen – die unter Umständen sehr weitreichend sein können.

Inhalt der Patientenverfügung

Zentraler Inhalt einer Patientenverfügung sind die Vorgaben über gewünschte Behandlungsmaßnahmen und deren Umfang. Dabei sollten diese Wünsche möglichst konkret geäußert werden. Nur allgemein gehaltene Formulierungen sind nicht hilfreich.

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Hinweis

Unter anderem zu folgenden Maßnahmen können in einer Patientenverfügung Anweisungen gegeben werden:

  • Künstliche Beatmung
  • Schmerzbehandlung
  • Dialyse
  • Künstliche Ernährung
  • Bluttransfusionen
  • Transplantationen
  • Künstliche Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Antibiotikagabe Ort der Behandlung

Nur aus möglichst genau festgelegten Anweisungen können konkrete und bindende Anweisungen für den behandelnden Arzt entstehen. Hilfe bei der Erstellung kann durch eine Beratungsstelle oder einen Arzt erfolgen.

Warum eine Patientenverfügung?

Relevant ist die Verfügung für extreme medizinische Umstände – oftmals in der Intensivmedizin – in denen der eigene Wille nicht mehr artikuliert werden kann. In der Intensivmedizin kann häufig nicht exakt vorhergesagt werden, welche Auswirkungen bestimmte medizinische Maßnahmen haben. Oder ob sie das gewünschte Ergebnis wirklich erbringen, sprich eine Genesung oder zumindest eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes. Durch die Patientenverfügung kann der Verfasser Verantwortung für diese Folgen übernehmen und auf diese Weise vor allem seine Familie entlasten. Denn der Verzicht auf bestimmte Maßnahmen kann unter Umständen eine Verkürzung der eigenen Lebensdauer bedeuten. Außerdem können Zustände vermieden werden, in denen der Patient dauerhaft und komplett abhängig von medizinischen Geräten und intensiver Pflege ist. Der Verfasser einer Patientenverfügung entscheidet somit für sich selbst grundlegende Fragen über Leben und Sterben.

Entlastung für die Angehörigen

Diese sehr persönliche Entscheidung bezüglich der gewünschten Behandlung hängt unter anderem von den eigenen Wertvorstellungen oder religiösen Anschauungen ab. Diese können einer Patientenverfügung beigelegt werden. In Situationen, die nicht in der Verfügung genannt werden, können dadurch Entscheidungen getroffen werden, die dem Patientenwillen am ehesten entsprechen. Liegt keine Patientenverfügung vor, muss der Wille des Patienten ermittelt werden. In dem Fall entscheidet ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer (der durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bestimmt werden kann) über die gewünschten Vorkehrungen, die ergriffen werden. Dieser muss nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden, der aufgrund von früheren „ußerungen oder bekannten Wertvorstellungen ermittelt wird.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Patientenverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Sie können hier auf Bestattungsplanung.de ein Muster für eine Patientenverfügung kostenlos herunterladen.

Bildquelle: © fotolia.de