Eine Patientenverfügung muss genaue und medizinisch anwendbare Anweisungen für medizinische Notsituationen enthalten, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass die Inhalte der Verfügung auch bindend sind für das betreuende und medizinische Personal. Für medizinische Laien kann es unter Umständen schwierig sein, die richtigen Formulierungen zu finden, die den eigenen Willen genau dokumentieren. Das Bundesministerium der Justiz rät daher dazu, sich beim Verfassen einer Patientenverfügung beraten zu lassen. Dies ist jedoch keine Pflicht.
Tipp
Deutschlandweit bieten unter anderem folgende Einrichtungen Hilfe bei der Erstellung von Patientenverfügungen an:
- Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes
- Deutsche Stiftung Patientenschutz
- Verbraucherzentralen
- Caritas
- Ãrtliche Betreuungsvereine
- Krankenkassen
Die Inhalte der Patientenverfügung bestehen zu einem großen Teil aus Anweisungen, die sich auf medizinische Sachverhalte beziehen. Daher kann es hilfreich sein, einen Arzt um Unterstützung zu bitten. Dieser kann dabei helfen, die Formulierungen der Verfügung in den adäquaten medizinischen Begriffen zu gestalten.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Patientenverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
Orientierung und eine erste Informationsquelle für Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen möchten, kann zudem eine Vorlage sein. Sie können daher ein kostenloses Muster für eine Patientenverfügung hier herunterladen.
Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de