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Gemeinschaftsgrab

Ein Gemeinschaftsgrab kann als Wahlgrab, Reihengrab und anonymes Grab angeboten werden. Das Gemeinschaftsgrab weist im Vergleich zum Einzelgrab mehrere Plätze auf. Bei Familiengräbern ist meist eine Bestattung sowohl im Sarg als auch in einer Urne möglich. In einem Gemeinschaftsgrab können auch nicht miteinander verwandte Menschen bestattet werden. In diesem Fall ist nur eine Urnenbeisetzung möglich. Ein Gemeinschaftsgrab kann etwa ein Gemeinschaftsbaum bei der Baumbestattung sein, unter dem mehrere Beisetzungen stattfinden. Bei der Seebestattung entfällt das Gemeinschaftsgrab als Bezeichnung.

Gemeinschaftsgrab mit Namenstafel

Das Gemeinschaftsgrab mit Namenstafel ist eine Variante des Gemeinschaftsgrabes, bei der der Name des Verstorbenen auf einer Gedenktafel vermerkt ist. Diese Grabart existiert in verschiedenen Ausführungen. Je nach Gestaltung der einzelnen Grabanlagen gibt es Varianten mit einer gemeinschaftlichen Namenstafel für alle an diesem Grab beigesetzten Verstorbenen. Es gibt aber auch Anlagen, bei denen jeder Verstorbene eine gesonderte Tafel oder einen kleinen Grabstein erhält. Bei der Baumbestattung wird in der Regel eine kleine Tafel an den Baum angebracht.

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Gemeinschaftsgrab ohne Namenstafel

Auch bei einem Gemeinschaftsgrab ohne Namenstafel wird eine größere Anzahl von Urnen in Form einer gemeinschaftlichen Gedenkstätte untergebracht. Der Name des Verstorbenen wird im Gegensatz zum Gemeinschaftsgrab mit Namenstafel bei dieser Bestattungsform nicht genannt. Im Gegensatz zur anonymen Bestattung können Angehörige hier allerdings an der Beisetzung teilnehmen. Sie erfahren den genauen Ort des Grabes. Auch wenn das Grab nicht genau gekennzeichnet ist, gibt es trotzdem einen Ort, an dem der Verstorbene besucht werden kann.

Vor- und Nachteile des Gemeinschaftsgrabes

Eine Verlängerung der Ruhezeit ist in der Regel ausgeschlossen. Nach Ablauf der Ruhezeit von etwa 20 bis 25 Jahren läuft der Platz im Gemeinschaftsgrab aus. Dies trifft allerdings nicht auf Familiengräber zu. Bei diesen Gräbern ist eine Verlängerung meist möglich. Zudem ist – mit Ausnahme des Familiengrabes – eine individuelle Bepflanzung eines Gemeinschaftsgrabes normalerweise nicht gestattet, nur Blumen können oftmals an einer gesonderten Stelle abgelegt werden. Für die Angehörigen hat diese Grabart den Vorteil, dass die gesamte Pflege der Anlage vom Grabstättenträger übernommen wird. Die Kosten für solche Grabstätten liegen oft höher als bei einem von den Angehörigen gepflegten Grab, weil die Pflegekosten auf die Gebühren für die Grabstelle umgelegt werden müssen.

Weitere hilfreiche Informationen:

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