Bei Verstorbenen, die vor ihrem Tod alleine gelebt haben, steht im Todesfall neben der Organisation der Bestattung meist auch die Auflösung der Wohnung des Verstorbenen an, falls der Mietvertrag nicht übernommen werden soll. Viele Angehörige fühlen sich mit dieser Aufgabe überfordert. Deshalb übernehmen zunächst einmal viele Bestatter auf Nachfrage alle im Todesfall notwendigen Behördengänge für die Angehörigen, um diese zu entlasten. Eltern, Kinder und Ehepartner des Verstorbenen sowie Menschen, die über einen Erbschein verfügen, sind befugt, die Wohnungsauflösung vorzunehmen.
Anbieter für Wohnungsauflösungen
Es gibt in der Regel zahlreiche lokale Anbieter, die bei Wohnungsauflösungen die Abholung und Entrümpelung der Gegenstände übernehmen. Diese finden sich zum Einen im Internet oder in Kleinanzeigen, zum Anderen bewerben preiswerte Anbieter ihre Dienste gerne mit lokaler Werbung in Form von Flyern. Hier lohnt es sich, ein offenes Auge zu haben und mehrere Anbieter zu vergleichen. Es empfiehlt sich, vor der Abholung mit dem Anbieter eine Besichtigung vorzunehmen und einen Pauschalpreis zu vereinbaren, um Überraschungen zu vermeiden. Gegenstände, die man behalten möchte, sollte man gegebenenfalls schon vor dem Abholtermin entfernen.
Wohnungsauflösung selber machen
Wer Kosten sparen möchte, kann eine Wohnungsauflösung auch selbst vornehmen. Noch brauchbare Gegenstände wie beispielsweise Kleider oder auch Haushaltsgegenstände nehmen wohltätige Organisationen wie die Caritas gerne entgegen. Bücher, CDs und andere Medien können in Paketen mit Pauschalpreis verkauft werden, beispielsweise auf Internetplattformen oder über lokale Kleinanzeigenblätter. Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, die nicht elektrisch sind, werden nach Vereinbarung eines Termins kostenfrei als Sperrmüll vom lokalen Entsorgungsbetrieb abgeholt.
Sondermüll-Entsorgung bei Wohnungsauflösungen
Kommunale Entsorgungsbetriebe nehmen verschiedenste Arten von Müll in den Wertstoffhöfen entgegen. Für Informationen zu allen Entsorgungsfragen genügt in der Regel ein Anruf. Zumeist beschränkt sich die maximale Tagesmenge dabei jedoch auf eine Kofferraumladung pro Person. Auch Giftmüll wie alte Lackdosen oder Batterien werden dort kostenfrei entgegen genommen. Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Mikrowellen dürfen zwar nicht über den normalen Sperrmüll entsorgt werden, werden aber von den meisten Entsorgungsbetrieben nach telefonischer Terminvereinbarung entgegengenommen, Großgeräte oft auch abgeholt.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Informationen zum Erhalt der Hinterbliebenenrente.
- Kosten und Sparmöglichkeiten bei Feuerbestattungen.
- Hinweise zu Erhalt und Nutzen eines Totenscheins.
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