Ein Leichnam muss nach der Bestattung eine vorgeschriebene Zeitspanne im Grab verbleiben, bevor dieses neu vergeben werden kann. Dies trifft sowohl auf Sarg- als auch auf die Urnenbestattungen zu, wobei sich die Liegezeiten unterscheiden. Die Zeitspanne, die der Leichnam nach der Beisetzung im Grab verweilen muss, wird als Ruhezeit bezeichnet. Gründe der festgeschriebenen Dauer sind der Prozess der Zersetzung des Leichnams und die kulturell geprägte Totenruhe, die dem Verstorbenen traditionell gewährt wird. Die Ruhezeiten im Grab variieren je nach der Grabart und Friedhof.
Länge der Ruhezeit
Die Zeit, die der Leichnam im Grab verbleiben muss, wird genau festgelegt und richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs. Ist der Boden sehr sauer, kann die Zeit kürzer ausfallen als in anderen Gebieten. In der Regel beträgt die Liegezeit im Grab bei einem Erdwahlgrab 20 bis 30 Jahre. Für verstorbene Kinder und Säuglinge gelten andere Regelungen, üblich ist eine Zeit von 10 bis 20 Jahren. Bei der Bestattung einer Urne sind meist 10 bis 25 Jahre gesetzlich festgelegt. Bei einer Baumbestattung kann die Zeitspanne bis zu 99 Jahre betragen. Bei einigen Alternativbestattungen wie der Seebestattung oder der Luftbestattung entfällt die Ruhezeit, da es keine Grabstelle im eigentlichen Sinne gibt. Sehr lange Ruhezeiten sind außerdem bei Gruftbestattungen vorgesehen.
Umbettung während der Ruhezeit
Es ist möglich, den Leichnam während der Ruhezeit in ein anderes Grab zu verbringen. Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist eine amtliche Genehmigung. Die Gründe für eine Umbettung müssen triftig sein und werden für jeden Einzelfall geprüft. Wenn eine Familie den Ort, in dem der Verstorbene bestattet wurde komplett verlässt, ist es möglich, den Leichnam umzubetten. Ein weiterer Grund ist die nderung der Bodenbeschaffenheit des Friedhofsgeländes, die ein Auflösen der Grabstellen nötig werden lässt.
Nach Ablauf der Ruhezeit
Nachdem die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Wahlgräber in der Regel verlängert werden, wenn dies von den Angehörigen gewünscht wird. Wird keine Verlängerung beantragt, wird die Grabstelle aufgelöst und neu vergeben. Die Hinterbliebenen müssen für die Kosten der Auflösung aufkommen. Bei vielen Grabarten wie dem Reihengrab ist eine Verlängerung im Regelfall nicht möglich. Eventuell verbliebene Überreste des Leichnams oder der Urne werden im Zuge der Auflösung eines Grabes entfernt.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Nützliche Informationen über Grabkosten.
- Gesetzestexte für jedes Bundesland zum Nachlesen.
- Wissenswertes zu den Inhalten einer Friedhofssatzung.
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