In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche in der freien Natur wegen des Friedhofszwanges bislang nicht zulässig. Dennoch ist es über Umwege möglich, diese Art der Beisetzung zu wählen, sofern diese im Ausland stattfindet. Naturverstreuungen für Privatleute sind beispielsweise in Spanien möglich. Da die Aushändigung der Totenasche an Angehörige in Deutschland nicht zulässig ist, muss die Asche zunächst in das Zielland kommen. Seit kurzer Zeit sind Ascheverstreuunge in einigen Teilen Deutschlands jedoch auf bestimmten Friedhöfen möglich. Diese verfügen über speziell für diesen Zweck angelegte Rasenfelder.
Möglichkeiten der Überführung der Asche
Es gibt einige Möglichkeiten, ohne einen Bestatter die Asche direkt ausgehändigt zu bekommen. Beispielsweise kann die Totenasche selbst bei einem ausländischen Krematorium abgeholt werden. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Entfernung zu diesen Orten gering ist und die Überführung des Leichnams zu diesen Krematorien nicht sehr kostspielig ist. Nach niederländischem Bestattungsgesetz muss die Asche einen Monat im Krematorium verbleiben, bevor diese abgeholt werden kann. Als Grund wird eine sogennante Gedenkzeit angegeben, die verhindern soll, dass die Asche voreilig in der Trauerphase verstreut wird und der Betroffene den unwiderbringlichen Verlust später bereut. Eine weitere Möglichkeit der Überführung der Totenasche ins Ausland ist, wenn die Totenasche von einer Grabstätte oder einem Bestatter im Ausland angefordert wird.
Unterstützung durch Bestatter
Mittlerweile unterstützen viele Bestattungsinstitute die Beisetzung über die oben genannten Wege auf Anfrage. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Vorgang in Deutschland noch nicht erlaubt ist. Daher wurde in einigen Teilen Deutschlands die Ascheverstreuung auf dem Friedhof möglich gemacht. Bei der Naturverstreuung empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung zu verfassen. Über Bestattungen.de können Sie Bestatter in Ihrer Region vergleichen, die eine Verstreuung der Totenasche in der freien Natur anbieten. Der Service ist kostenlos und unverbindlich.
Rechtliche nderungen
Seit einiger Zeit ist die Verstreuung der Asche auf einem Friedhof auch in Deutschland möglich. Jedoch haben nur einige Bundesländer entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen. Dies sind Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Die Asche wird auf einer bestimmten Rasenfläche des Friedhofs verstreut. Eine individuelle Kennzeichnung ist dabei in der Regel nicht vorgesehen, sodass es sich dabei um ein anonymes Grab handelt. Naturverstreuungen sind weiterhin in Deutschland nicht möglich.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Informationen zur anonymen Erdbestattung.
- Hier zahlreiche Informationen zum Rasengrab erhalten.
- Interessantes zum Thema Seebestattung.