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Friedhofssatzung

Die Friedhofsgebühren werden von dem zuständigen Friedhofsträger beschlossen. Die Verantwortlichen legen die Kosten nach regionalen Gesichtspunkten, etwa der Auslastung des Friedhofs oder der Bodenbeschaffenheit fest. Je schwieriger ein Grab beispielsweise ausgehoben werden kann, desto höher sind meist auch die zu erwartenden Kosten. Neben den Friedhofsgebühren legt der Friedhofsträger auch Grabgrößen, Ruhezeiten und in einigen Fällen auch Möglichkeiten zur Grabgestaltung und Grabbepflanzung fest. Diese werden in der Friedhofssatzung festgehalten.

Inhalte der Friedhofssatzung

In der Friedhofssatzung ist festgehalten, wie die Gräber erworben, gepflegt und unterhalten werden dürfen. Zudem sind allgemeine Verhaltensweisen und Richtlinien zum jeweiligen Friedhof in der Friedhofssatzung niedergeschrieben. In der Regel teilen sich Friedhofssatzungen in mehrere Unterbereiche auf. In der Regel beginnt die Friedhofssatzung mit einem allgemeinen Teil, der den Friedhofszweck und den Geltungsbereich der Friedhofssatzung beinhaltet. Danach folgt meist ein Abschnitt zum Verhalten auf dem Friedhof. Darin sind etwa die –ffnungszeiten, Hinweise zur Anzeigepflicht von Gewerbetreibenden und Regelungen zur Bereitstellung von Gräbern enthalten. Ein weiterer Teil der Friedhofssatzung widmet sich den Grabstätten, die dort näher erläutert werden. Zudem können auch Regelungen zu Abmaßen von Grabstätten, zur Aufstellung von Grabsteinen und zur Unterhaltung der Grabmale nachgelesen werden. In den meisten Fällen enthält die Friedhofssatzung Richtlinien zur Durchführung von Trauerfeiern oder zur Nutzung der Trauerhallen, falls vorhanden. Abschließend werden in den Friedhofssatzungen die Schlussbestimmungen aufgenommen, die Hinweise zu Haftungen, Gebühren, Ausnahmeregelungen und zum Inkrafttreten der Satzung wiedergibt. In einigen Fällen werden in Friedhofssatzungen auch die zulässige Grabgestaltung und die Bepflanzung des Grabes geregelt.

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Gebührenordnung als Teil der Friedhofssatzung

Die Regelungen zu den Friedhofsgebühren sind Bestandteil der Friedhofssatzung eines jeden Friedhofs. Meist werden diese jedoch auch separat als Dokument zur Verfügung gestellt und ausgewiesen. In den Schlussbestimmungen der Friedhofssatzung wird meist nur kurz auf die Gebührenordnung verwiesen. Diese gibt die genauen Kosten für die Dienstleitungen auf dem Friedhof wieder und weist unter anderem die Grabkosten für die einzelnen Grabstätten aus, etwa für Erd- oder Urnengräber oder Kolumbarien, falls diese Grabstätten angeboten werden. Zudem werden die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung eines Grabes aufgeführt. Diese werden unter dem Begriff Beisetzungsgebühren zusammengefasst. Auch die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle sind der Gebührenordnung enthalten. In der Friedhofssatzung sind lediglich die Verhaltensregeln in den Räumlichkeiten aufgeführt.

Friedhofssatzung und Friedhofsträger

Die Friedhofssatzung hat keine festgeschriebene Gültigkeit. Der Friedhofsträger muss allerdings dafür garantieren, dass die aktuellste Version der Friedhofssatzung öffentlich sichtbar ist, so dass sich auch interessierte potenzielle Nutzer des Friedhofs mit den Gebühren und Regelungen vertraut machen können. Der Friedhofsträger muss in einigen Fällen sehr variabel eine Anpassung der Friedhofssatzung vornehmen können, etwa wenn sich natürliche Faktoren ändern, die direkten Einfluss auf die Nutzung des Friedhofs haben, wie etwa eine akute „nderung der Bodenverhältnisse. In einer Stadt können unterschiedliche Friedhofsträger zu finden sein. Meist unterscheiden sich die Friedhofssatzung von kommunalen und religiösen Friedhofsbetreibern, so dass auch ein Vergleich der Friedhofsgebühren innerhalb einer Stadt empfehlenswert ist.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Weitere Informationen zum Grabpfleger.

- Wissenswertes zur Bestattungsart der Waldbestattung.

- Hinweise zu Regelungen der Umbettung.