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Aufbahrung

Der Begriff Aufbahrung meint im Kontext eines Todesfalls die Aufbahrung des Leichnams vor der Bestattung. Die Aufbahrung ist eine Möglichkeit für die Hinterbliebenen von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen, bevor dieser beigesetzt wird. Dies kann den Angehörigen besonders dann als Trauerhilfe dienen, wenn der Todesfall sehr unerwartet eingetreten ist. Die Aufbahrung kann zum Beispiel in der Klinik oder dem Pflegeheim stattfinden, aber auch in der Friedhofskapelle, beim Bestatter oder zu Hause.

Funktion der Aufbahrung

Die Aufbahrung dient neben der Abschiednahme auch der Realisierung des eingetretenen Sterbefalls. Insbesondere wenn der Tod plötzlich eingetreten ist, haben die Angehörigen sich in der Regel bisher nicht mit der Thematik beschäftigt. Die Aufbahrung kann dann eine Art Konfrontation sein, durch die der Tod realisiert wird. Außerdem haben Angehörige die Möglichkeit, den Verstorbenen noch einmal zu berühren, um Abschied zu nehmen.

Sollte der Verstorbene einen langen Leidensweg durch eine schwere Krankheit durchlaufen haben, kann eine Aufbahrung ein tröstlicher Anblick für die Familie sein. Denn nach dem Tod entspannen sich die Muskeln und der Gesichtsausdruck des Verstorbenen wirkt friedlich.

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Aufbahrung als Trauerhilfe

Gerade die Aufbahrung zu Hause ermöglicht den Hinterbliebenen auch eine Nachtwache oder Totenwache. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeit gerne, um den Toten noch einmal zu sehen, beisammen zu sein und die nachfolgende Beisetzung zu besprechen. Auch in Bestattungsinstituten sind solche Totenwachen zunehmend möglich, einige stellen dafür mittlerweile eigens eingerichtete Räume zur Verfügung. Mit der hygienischen und ästhetischen Versorgung des Verstorbenen wird unter Umständen ein Thanatopraktiker beauftragt.

Angehörige haben häufig Angst vor dem Anblick des Verstorbenen. Sie wollen insbesondere Kindern nicht zumuten, den geliebten Menschen leblos zu sehen. Die Scheu vor der direkten Konfrontation mit dem Tod rührt auch daher, dass das Sterben gänzlich aus der heutigen Gesellschaft verbannt wurde. Dennoch wird immer wieder berichtet, dass die offene Aufbahrung ein wichtiger Schritt in der Verarbeitung der Trauer war. Durch den Anblick des Verstorbenen konnte der Tod begriffen und dadurch besser akzeptiert werden. Der ganz persönliche Abschied am offenen Sarg, der während einer Trauerfeier nicht möglich ist, bleibt den meisten Familien eine wertvolle Erinnerung.

Orte der Aufbahrung

Der Ort der Aufbahrung kann je nach Wunsch der Hinterbliebenen gewählt werden. Bei Sterbefällen in der eigenen Wohnung ist es möglich, den Toten auch in dieser zu versorgen und aufzubahren. Auch bei Todesfällen außerhalb der eigenen vier Wände kann das Bestattungsunternehmen eine Aufbahrung zu Hause organisieren.

Die meisten Krankenhäuser sowie die Friedhöfe bieten ebenfalls eigene Abschiedsräume an. In diesen kann die Familie den Verstorbenen ein letztes Mal vor der Beisetzung sehen und sich verabschieden. Einige Bestattungsunternehmen haben zusätzlich eigene Räumlichkeiten für den Abschied eingerichtet. In einem persönlichen Gespräch mit dem ausgewählten Bestattungsinstitut sollte überlegt werden, ob und in welcher Form eine Aufbahrung gewünscht wird.

Vorbereitung der Aufbahrung

Vor der Aufbahrung wird die Totenwaschung durchgeführt, die je nach Kontext von Familienangehörigen oder Pflegepersonal, häufig auch vom Bestatter vorgenommen wird. Dabei wird der Tote zunächst entkleidet und gewaschen. Anschließend wird ihm die Kleidung angezogen, die er auch bei der Beisetzung anbehält. Zumeist ist dies das Totenkleid, auch Leichengewand genannt, welches zuvor beim Bestatter ausgewählt wurde. Auf besonderen Wunsch kann dem Verstorbenen auch seine bevorzugte Bekleidung angezogen werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass es sich um natürliche Stoffe wie Baumwolle oder Leinen handelt.

Unterschiede zwischen verschiedenen Aufbahrungsarten

In der Regel steht den Angehörigen die Entscheidung zwischen offener und geschlossener Aufbahrung zu. Die große Mehrheit der Hinterbliebenen entscheidet sich für eine geschlossene Aufbahrung, bei der der Tote in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt wird. Bei der sehr viel seltener gewählten Variante der offenen Aufbahrung wird der Verstorbene in einem offenen Sarg, auf einer Bahre oder auf seinem Totenbett präsentiert. Der Vorteil dieser Art ist, dass der Tote noch einmal gesehen und berührt werden kann.

Bei der Aufbahrung in den eigenen vier Wänden muss beachtet werden, dass ein Leichnam in den meisten Bundesländern maximal 36 Stunden nach dem Todesfall in Privaträumen aufgebahrt werden darf. Die Zeit, bis zu der eine Beisetzung stattfinden muss, ist ebenfalls begrenzt.

Geschichte der Aufbahrung

Im Alten „gypten war es üblich, dass die Herrscher nach ihrem Tod offen zur Schau gestellt wurden. Auch später wurden die Könige längere Zeit dem Volk dargeboten, damit der Adel, der häufig längere Zeit benötigte um anzureisen, die Möglichkeit der letzten Ehrerbietung bekam. Durch die Entstehung der Krankenhäuser und Hospize wurde die Familie mit der Zeit von der Aufgabe der hygienischen Versorgung befreit. Bis dahin verblieb der Verstorbene bis zu der Beerdigung in den eigenen vier Wänden.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hinweise zu angemessener Kleidung.

- Kosten und Nutzen der Sterbeurkunde.

- Wissenswertes zur Maßnahme der Umbettung.