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Ausbildung zum Bestatter

Den Beruf des Bestatters gibt es erst seit etwa zwei Jahrhunderten. Davor wurden die meisten Verstorbenen von Familienangehörigen bestattet. Auch Mitarbeiter einer Kirchengemeinschaft oder von Schreinereien haben Bestattungen durchgeführt. Allerdings war dies eher eine Nebentätigkeit. Erst zum Anfang des 19. Jahrhunderts haben sich die ersten Betriebe auf die gewerbliche Durchführung von Bestattungen spezialisiert. Viele Bestattungsinstitute bieten eine Ausbildung zum Bestatter an. Seit dem Jahr 2007 ist eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Bestattungsfachkraft möglich.

Voraussetzung der Ausbildungsbetriebe

Erst seit dem Jahr 2003 gibt es die offizielle Berufsbezeichnung der Bestattungsfachkraft, die umgangssprachlich als Bestatter beziehungsweise Bestatterin bekannt ist. Zuvor gab es keine einheitliche Ausbildung. Für die nachfolgenden Generationen, die eine Ausbildung zum Bestatter absolvieren wollen, haben sich die zuständigen Bundesministerien über ein Ausbildungskonzept geeinigt. Zudem müssen Ausbildungsbetriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Ausbildung zum Bestatter oder zur Bestatterin durchführen zu können. Dazu gehört etwa ein Nachweis über die pädagogischen Fähigkeiten des Ausbildungsbetriebs. Diese können in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Einige Bestatter haben zusätzlich eine Tischlermeisterausbildung, zu deren Inhalt auch Pädagogik gehört. Darüber hinaus muss laut Paragraph 30 des Berufsbildungsgesetzes ebenso die fachliche Eignung des Ausbildungsbetriebes festgestellt werden.

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Inhalte der Ausbildung zum Bestatter

Die Ausbildung zum Bestatter umfasst eine Reihe von Ausbildungsschwerpunkten, die für die Berufspraxis wichtig sind. Dazu gehört sowohl das Vermitteln fachlicher Kompetenzen als auch die Schulung nötiger Umgangsformen. Die fachlichen Inhalte für die Ausbildung zum Bestatter umfassen zwölf Lernfelder. Darunter fallen etwa die Aneignung von betriebswirtschaftlichen Wissen, Material- und Warenkenntnisse sowie die Planung organisatorischer Aufgaben. Zudem wird der Umgang mit Verstorbenen geschult. So werden beispielsweise Möglichkeiten der hygienischen Versorgung und des Einsargens gelehrt. Zudem wird der Friedhof als Ausbildungsort genutzt, um die Abläufe auf dem Friedhofsgelände und in der Friedhofsverwaltung vermitteln zu können.

Weitere Möglichkeiten für die Ausbildung eines Bestatters

Nach der Ausbildung zur Bestattungsfachkraft können weitere Fortbildungen durchgeführt werden. So kann eine Bestattungsfachkraft nach zwei Jahren eine Fortbildung zum geprüften Bestatter beziehungsweise zur geprüften Bestatterin absolvieren. Auch Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens, die mindestens zwei Jahre in Vollzeit in einem Bestattungsbetrieb gearbeitet haben, sind für diese Fortbildung zugelassen. Neben dem geprüften Bestatter kann auch eine Ausbildung zum Bestattermeister beziehungsweise Bestattermeisterin durchgeführt werden. Diese Ausbildung kann von Bestattungsfachkräften und von geprüften Bestattern beziehungsweise Bestatterinnen durchgeführt werden. Ebenso können Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre in einem Bestattungsunternehmen tätig waren, an dieser Fortbildung teilnehmen. Als geprüfter Bestatter beziehungsweise als geprüfte Bestatterin oder als Bestattermeister beziehungsweise Bestattermeisterin ist eine weitere Fortbildung zum geprüften Thanatopraktiker möglich.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Informationen zu den Aufgaben und Leistungen eines Bestatters.

- Hier zum Thema Exhumierung informieren.

- Wissesnswertes über Thanatologie.

Bildquelle: © photorack.net