Es gibt Umstände, bei denen der Leichnam einer verstorbenen Person nach der bereits durchgeführten Beerdigung aus dem Grab geholt wird. Diese Maßnahme wird auch als Exhumierung bezeichnet. Das Wort Exhumierung kommt aus dem Lateinischen und bedeutet etwa "Enterdigung". Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Exhumierung rechtfertigen. Dabei wird in planmäßige und außerplanmäßige Exhumierungen unterschieden. Zudem unterliegt die Exhumierung bestimmten Regelungen, sodass im Einzelfall entschieden wird, ob diese durchgeführt werden kann. Einzelheiten können unter anderem der jeweiligen Friedhofssatzung entnommen werden.
Planmäßige Exhumierungen
Sollte die Ruhezeit des Verstorbenen in der gewählten Grabstelle vollendet sein, kann eine planmäßige Exhumierung von der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden. Das geschieht meist, um freie Grabstellen zu schaffen. Dabei werden die übriggebliebenen Gebeine in speziellen Räumlichkeiten gelagert, wieder in einer Gemeinschaftsanlage beigesetzt oder nach der Exhumierung verbrannt. Dies geschieht allerdings nur in den Fällen, bei denen die Ruhezeit nicht ausgereicht hat, den Zersetzungsprozess des Leichnams zu beenden.
Außerplanmäßige Gründe für eine Exhumierung
Von einer außerplanmäßigen Exhumierung spricht man immer dann, wenn die Ruhezeit für das gewählte Grab noch nicht abgelaufen ist, der Leichnam aber daraus entfernt wird. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Nur sehr selten ist ein kriminaltechnischer Grund die Ursache einer Exhumierung. Meist bestehen dann Zweifel an der zuvor angenommen Todesursache und der Leichnam des Verstorbenen wird erneut untersucht. Die häufigsten Gründe für eine außerplanmäßige Exhumierung gehen auf Wünsche der Familie des Verstorbenen zurück. So kann etwa der Wunsch der Familie bestehen, den Verstorbenen in einem bereits vorhandenen Familiengrab beizusetzen oder eine Umbettung des Verstorbenen aus einem zeitlich befristeten Reihengrab in ein verlängerbares Wahlgrab vorzunehmen. In einigen Fällen wird auch eine Exhumierung gestattet, wenn die engsten Familienangehörigen in eine entfernte Stadt verziehen sollten und somit eine ständige Pflege der Grabstätte unzumutbar ist.
Regelungen und Kosten einer Exhumierung
Einen Antrag auf Exhumierung können nahe Angehörige oder die Staatsanwaltschaft stellen. Für Familienmitglieder oder nahe Angehörige kann eine Exhumierung auch Renten- oder Erbansprüche klären, etwa durch einen Abgleich des Erbguts. Für die Staatsanwaltschaft ist dagegen häufig die eigentliche Todesursache Grund der Beantragung auf Exhumierung. Die rechtlichen Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer wieder. Damit kann die Exhumierung in jedem Bundesland anders geregelt sein. Die Durchführung der Exhumierung setzt neben der Zustimmung der Friedhofsverwaltung und des Gesundheitsamtes auch eine Genehmigung der Ordnungsbehörde voraus. In Fällen, bei denen die Todesursache geklärt werden soll, ist meist ein richterlicher Beschluss notwendig. Die Kosten für eine Exhumierung liegen etwa bei 750,- bis 1.800,- Euro. Die genauen Kosten können in den jeweiligen Satzungen zu den Friedhofsgebühren nachgelesen werden.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Nützliche Informationen zur Aufbahrung eines Verstorbenen.
- Informationen zu Bestattungen in der Natur.
- Wichtige Hinweise zum Erhalt und Inhalt des Totenscheins.