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Friedhofspflicht

Die Richtlinien für die Durchführung einer Bestattung sind in den Bestattungsgesetzen festgehalten. Die Bestattungsgesetze regeln neben den Fristen, etwa die Dauer bis ein Leichnam im Rahmen einer Beerdigung beigesetzt werden darf, auch Vorschriften zum Transport eines Verstorbenen wie auch die Regelungen zur Leichenschau. In allen Bestattungsgesetzen sind zudem Regelungen enthalten, die eine Bestattungspflicht ausweisen. In der Regel müssen Bestattungen auf einem Friedhof durchgeführt werden. Diese Regelung nennt man auch Friedhofspflicht.

Gründe für die Friedhofspflicht

Die Friedhofspflicht ist in vielen Ländern Europas bereits aufgehoben. In Deutschland wird die Friedhofspflicht, die von Kritikern auch Friedhofszwang genannt wird, auch heute noch angewendet. Besonders die Kirchen setzen sich für den Erhalt der Friedhofspflicht ein. Als Grund wird in der Regel der Schutz der Bestattungskultur genannt. Die Friedhofspflicht garantiert darüber hinaus einen öffentlich zugänglichen Trauerort, den alle Angehörigen besuchen können. Bei einer Abschaffung der Friedhofspflicht ist der Zugang zu einem zentralen Ort der Trauer nicht mehr gewährleistet. Mit der Friedhofspflicht kann zudem zu einem hohen Maße die fachgerechte Entsorgung der Überreste eines Verstorbenen beziehungsweise der Totenasche nach Ablauf der festgeschriebenen Ruhezeit garantiert werden.

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Argumente gegen den Friedhofszwang

Viele Kritiker der Friedhofspflicht sehen in den vorgeschriebenen Regelungen zum Beisetzungsort einen Eingriff in die Privatsphäre der Hinterbliebenen und der Verstorbenen. Selbst wenn die Wünsche eines Verstorbenen, die etwa in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden können, eine andere Form einer Grabstätte mitteilen, kann aufgrund des in Deutschland herrschenden Friedhofszwanges nur in Ausnahmefällen eine andere Durchführung gestattet werden. Neben der Slowakei und –sterreich ist Deutschland das einzige Land, in dem der Friedhofszwang noch heute Anwendung findet. Ein weiteres Argument für die Abschaffung des Friedhofszwanges ist die gestiegene Mobilität der Menschen. Dadurch kann eine Grabstelle schwerer besucht werden, da beispielsweise große räumliche Distanzen zwischen den Hinterbliebenen und der Grabstätte mit den Überresten des Verstorbenen existieren. Diese Distanz erschwert zusätzlich auch die Möglichkeiten der Grabpflege.

Ausnahmen der Friedhofspflicht

Die Friedhofspflicht beinhaltet neben der Vorschrift, dass ein Verstorbener nicht außerhalb eines Friedhofs bestattet werden darf, auch, dass Angehörige eines Verstorbenen nicht die Urne mit der Totenasche ausgehändigt bekommen dürfen. Ausnahmen von der Friedhofspflicht können durch die Seebestattung oder die Baumbestattung erlangt werden. Bei einer Seebestattung wird die Asche eines Verstorbenen in einer Seeurne dem Meer übergeben. Mit einer biologisch abbaubaren Urne wird bei einer Baumbestattung die Totenasche in das Wurzelwerk eines Baumes beigesetzt. Bei diesen Bestattungsarten empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung auszufüllen, in der die Wünsche bezüglich der Bestattungsart schriftlich festgehalten werden können.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hinweise zur Auswahl an Blumen.

- Informationen zur Exhumierung eines Leichnams.

- Hier über das Thema Leichenschmaus informieren.

Bildquelle: © Bettina Stolze / pixelio.de