Es gibt Fälle, in denen ein Mensch auf unbekannte Weise verstorbenen ist. Meist gibt es keine offensichtlichen Merkmale für die Todesursache. In diesem Fall wird häufig eine Untersuchung angeordnet, die die genauen Todesumstände ermitteln soll. Dazu wird oft eine Autopsie durchgeführt. Eine Autopsie ist eine Untersuchung des Körpers nach einem Todesfall. Dabei sollen besonders die Todesursache und der Zeitpunkt des Todes ermittelt werden. Bei der Autopsie werden sowohl die äußeren als auch die inneren Merkmale des Todes protokolliert. Dabei wird in der Regel ein bestimmter Ablauf eingehalten.
Autopsie und Obduktion
Die Begriffe Autopsie und Obduktion können synonym verwendet werden, da sie für die gleiche Tätigkeit stehen. Das Wort Autopsie kommt aus dem griechischen und bedeutet im übertragenen Sinne, dass man einen Blick auf etwas wirft. Das Wort Obduktion dagegen stammt aus dem Lateinischen. Beide Begriffe bezeichnen die innere Leichenschau. Dabei wird der Leichnam erst äußerlich betrachtet und alle Hinweise, die zum Tod geführt haben könnten, werden festgehalten. Anschließend wird der Körper des Verstorbenen chirurgisch geöffnet.
Ablauf einer Autopsie
Eine Autopsie folgt in der Regel einem gewissen Ablauf. Zu Beginn der Autopsie wird eine äußere Besichtigung des Leichnams vorgenommen. Dabei werden wahrnehmbare Todesanzeichen protokolliert. Zudem werden die Körperdaten des Verstorbenen aufgenommen, wie beispielweise Alter, Gewicht und Größe. Auch Narben und Verletzungen, die nicht Grund für den Trauerfall sind, werden in einem Protokoll festgehalten. Nach der äußeren folgt die innere Besichtigung. Dabei wird zuerst der Schädel untersucht. Danach werden Untersuchungen am Brustkorb und dem oberen Bauchbereich vorgenommen. Als letzter Schritt werden die Bauchhöhle und der untere Bauchraum untersucht. Der Zeitaufwand, der für eine Autopsie benötigt wird, beläuft sich auf durchschnittlich dreieinhalb Stunden.
Arten der Obduktion
Grundsätzlich werden drei Arten der Obduktion unterschieden. Dabei wird in die klinische, die sanitätspolizeiliche und die gerichtliche Obduktion unterteilt. Eine klinische Obduktion findet bei einem Trauerfall in einer medizinischen Klinik statt. Diese wird meist angeordnet, wenn ein Patient auf unbekannte Art und Weise verstirbt. Aber auch bei einem Todesfall nach einer Operation werden meist Untersuchungen an dem Leichnam vorgenommen, um die genauen Ursachen des Todes festzustellen. Bei einer sanitätspolizeilichen Obduktion wird ein Pathologe vom Gesundheitsamt beauftragt. Dies geschieht in Fällen, in dem der Verstorbene außerhalb einer klinischen Einrichtung verstarb und die Todesursache unklar ist. Auch bei Suiziden oder bei Verstorbenen ohne bekannte Identität wird eine sanitätspolizeiliche Obduktion veranlasst. In diesen Fällen wird meist eine Überführung des Leichnams in eine bundes-medizinische Einrichtung angeordnet. Eine gerichtliche Obduktion kann nur von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht beantragt werden, wenn Zweifel an der festgesetzten Todesursache bestehen.
Weitere hilfreiche Informationen:
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